Reglement für die Unterstützung von Projekten durch die PPO Foundation

1. Die Stiftung unterstützt in erster Linie Interessenten und Interessentengemeinschaften in Produktionsregionen der Peragri Alliance

2. Gemäss Stiftungszweck der PPO Foundation ist eine Unterstützung von regionalen Schulen, Ausrichten von Beiträgen an Ausbildungskosten, Unterstützung von gesundheitsfördernden Massnahmen und Förderung der Selbstinitiative und Eigenständigkeit vorgesehen.

3. Das zu unterstützende Projekt ist mit Unterlagen wie Fotos, Plänen und Kostenvoranschlägen etc. zu dokumentieren. Hiezu ist ein Formular nach Angaben der Stiftung auszufüllen und vor- zulegen.

4. Das Projekt muss von regionalen Behörden unterstützt und wenn immer möglich begleitet werden. Die Stiftung kann durch eigene Vertreter das Projekt beaufsichtigen.

5. Die Stiftung entscheidet endgültig über den Umfang der Unterstützung, sei es mit finanziellen Mitteln, Sachleistungen oder Beratung. Sie kann aus wichtigen Gründen die Unterstützung einstellen.

6. Falls andere Organisationen bereits ein unterstützungswürdiges Projekt bearbeiten, kann die Stiftung subsidiär mit Stiftungsmitteln allfällige Lücken ausfüllen.

7. Von der Stiftung unterstützte Projekte müssen öffentlich als solche gekennzeichnet oder dokumentiert werden.

8. Die vor Ort verantwortlichen Projektleiter haben die Stiftung zu ermächtigen, eine umfassende Nachkontrolle des Projektes und Einsichtnahme in die Unterlagen von örtlichen Lieferanten zu gewährleisten.

9. Dokumente, Fotos, Pläne etc. sind der Stiftung vor und nach der Realisierung zur Veröffentlichung freizugeben.